Ablauf/Organisation
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie mit mir telefonisch einen ersten Termin. Da ich während der Therapiesitzungen nicht telefonieren will, bin ich telefonisch in der Regel nur zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag 12:00 bis 13:00 Uhr.
Organisatorische Abläufe im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie
Sprechstunde
die Sprechstunde ist die Eintrittskarte in die Psychotherapie nach den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie hat die Aufgabe, abzuklären, ob Psychotherapie notwendig ist, welches Verfahren sinnvoll erscheint und ob andere Maßnahmen erforderlich sind. Die Teilnahme an der Sprechstunde wird in einem gesonderten Formular bescheinigt. Damit ist die Voraussetzung erfüllt, eine erforderliche Psychotherapie einzuleiten.
Akutbehandlung
Liegt eine akute Krisensituation vor, ist eine bis zu 12 Sitzungen umfassende Akutbehandlung möglich. diese Akutbehandlung sollte sofort beginnen und dient ausschließlich der Stabilisierung.
Probatorische Sitzungen
Sie haben die Möglichkeit, bis zu 4 probatorische Sitzungen vor jeder beantragten Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Da Psychotherapie eine sehr persönliche Beziehung zum Therapeuten erforderlich macht, ist ein grundlegendes Vertrauensverhältnis unabdingbar. Die probatorischen Sitzungen bieten für Sie die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie mit dem jeweiligen Therapeuten emotional können oder nicht. Haben Sie den Mut, sich auf Ihr Gefühl zu verlassen und suchen Sie solange, bis Sie jemanden gefunden haben, mit dem Sie auf einer so persönlichen Ebene auch wirklich arbeiten können.
Für den Therapeuten dienen die probatorischen Sitzungen auch dazu, die gleiche emotionale Entscheidung zu treffen wie Sie, auch er muss sich auf Sie emotional einlassen können. Zusätzlich dienen die Sitzungen der Entscheidungsfindung, ob Psychotherapie überhaupt und welches psychotherapeutische Verfahren für die bestehende Problemstellung sinnvoll ist.
Konsiliarbericht
Da ich als psychologischer Psychotherapeut kein Arzt bin, ist eine Konsiliaruntersuchung bei einem ärztlichen Kollegen vorgeschrieben. Dazu erhalten Sie von mir ein entsprechendes Formblatt und können zu dem Arzt Ihres Vertrauens gehen. Die ärztliche Untersuchung soll sicherstellen, dass die psychischen Symptome nicht durch körperliche Krankheiten verursacht sind.
Psychotherapieantrag
Liegt dieser Bericht vor, stelle ich den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Kasse. Wenn wir uns auf eine Langzeittherapie verständigt haben ist für den Antrag ein ausführlicher Bericht erforderlich, der von mir erstellt wird und in einem separaten Umschlag dem Antrag beigefügt wird. Dieser Bericht ist vertraulich und geht nur an den von der Kasse beauftragten Gutachter. Die positive Stellungnahme des Gutachters ist Voraussetzung für die Bewilligung der Therapie durch die Kasse.
Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass auch unter einem externen Blickwinkel die Psychotherapie und das gewählte Verfahren sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die Begutachtung dient auch der Qualitätssicherung. Weitere Anträge sind dann bei der Verlängerung der Therapie erforderlich und erfolgen in den unter Punkt ‚Kosten und Kassenleistungen’ geschilderten Schritten.
Die geschilderten Schritte gelten sowohl für Kassen- als auch in der Regel für Privatpatienten.
Rezitivprophylaxe
Eine begrenzte, aus der Langzeittherapie noch verfügbare Anzahl von Sitzungen kann innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der Psychotherapie noch genutzt werden, um die Therapieergebnisse weiter zu stabilisieren.