Kosten-Kassenleistungen
Die gesetzlichen Kassen übernehmen hierbei maximal 300 Sitzungen und gehen in folgenden Bewilligungsschritten vor:
1. Schritt: 160 Sitzungen
2. Schritt: 140 Sitzungen
Die privaten Kassen übernehmen unterschiedliche Anzahl von Sitzungen, je nach vertraglicher Vereinbarung:
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
1. Schritt: 60 Sitzungen
2. Schritt: 40 Sitzungen
Tiefenpsychologisch fundierte Kurztherapie:
1. Schritt: 12 Sitzungen
2. Schritt: 12 Sitzungen
Eine Kurztherapie kann aber anschließend durch einen Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.