Kosten-Kassenleistungen



Die gesetzlichen Kassen übernehmen hierbei maximal 300 Sitzungen und gehen in folgenden Bewilligungsschritten vor:

1. Schritt: 160 Sitzungen
2. Schritt: 140 Sitzungen

Die privaten Kassen übernehmen unterschiedliche Anzahl von Sitzungen, je nach vertraglicher Vereinbarung:

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:

1. Schritt: 60 Sitzungen
2. Schritt: 40 Sitzungen

Tiefenpsychologisch fundierte Kurztherapie:

1. Schritt: 12 Sitzungen
2. Schritt: 12 Sitzungen

Eine Kurztherapie kann aber anschließend durch einen Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.